Die oberinstanzlich edierten Videoaufnahmen der Front- und Aussenkamera bestätigen dies und zeigen zudem Folgendes auf: - Ab 17:29:48 Uhr kommt der Strafkläger ins Bild der Aussenkamera. Er steht neben dem Bankomaten, lehnt an die Hauswand, trägt am linken Arm eine Armbanduhr und hält in der linken Hand eine Flasche, aus der er teilweise trinkt. Er konsultiert noch sein Handy. Dabei wirkt er normal, relaxed. Wohin er geht, ist nicht ersichtlich. Allerdings ist auf der Portraitkamera erkennbar, wie sich der Strafkläger von rechts herkommend nach links begibt, dies ab 17:29:40 Uhr. -