Auf der anderen Seite wirken die Aussagen von E.________ glaubwürdig. Seine Schilderungen sind detailreich, er geht immer wieder auf nebensächliche Einzelheiten ein, bringt Korrekturen ein und schildert eigene psychische Vorgänge. So erwähnt er beispielsweise, dass der Beschuldigte 1 nach dem Durchsuchen des Portemonnaies dieses auf das «Mürli» geworfen habe und dass dabei das ganze Kleingeld herausgeflogen sei (pag. 262 Z. 184 ff.). Weiter ergänzt er nach der ersten kurzen Darstellung der Geschehnisse, dass ihm der Beschuldigte 1 auf dem Weg vom Buswendeplatz zum