An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erwähnte er ebenfalls die Vergewaltigung seiner Cousine. Er sei so betrunken gewesen und als er seine Cousine so habe weinen sehen, sei es wahrscheinlich einfach mit ihm «durchgedreht» (pag. 509, Z. 35 f.). Anlässlich seiner Befragung an der Berufungsverhandlung verwies der Beschuldigte 1 betreffend den Vorwurf des Angriffs auf seine bisherigen Aussagen dazu (pag. 912, Z. 33 f.). Auf Nachfragen erklärte er jedoch, er sei etwas alkoholisiert gewesen und habe nicht so hart schlagen wollen; er habe dem Opfer nur eine Lektion erteilen wollen, weil es seine Cousine vergewaltigt habe. Er könne sich grundsätzlich an den Vorfall erinnern (pag.