vom 21. September 2023 widerrufen und eine Gesamtgeldstrafe ausgesprochen worden ist. Über einen Widerruf ist somit mit vorliegendem Urteil nicht mehr zu befinden. Hingegen ist über das Schicksal des beschlagnahmten Messers zu befinden (Bst. B. Ziff. III.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Weiter hat die Kammer die nicht der Rechtskraft zugänglichen Verfügungen über die erstellte DNA-Profile