I. Sanktionenpunkte 1 und 2 sowie Bst. B. Ziff. I. Sanktionenpunkt 1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), den Verzicht auf eine Landesverweisung betreffend den Beschuldigten 1 (Bst. A. Ziff. I. Sanktionenpunkt 4 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie den Schuldspruch des Beschuldigten 2 wegen Raubes (Bst. B. Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) neu zu befinden und die Kosten- und Entschädigungsfolgen entsprechend festzusetzen.