unter Ausscheidung der auf den Freispruch entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu Lasten des Kantons Bern; unter Verzicht auf eine Rückzahlungspflicht der auf den Freispruch entfallenden erst- und oberinstanzlichen Kosten der amtlichen Verteidigung; 12 III. Hingegen sei C.________ schuldig zu erklären: der versuchten Nötigung, begangen am 11. Juni 2022, ca. 17:45 Uhr in F.________(Ortschaft) z.N. von E.________,