der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 14. Juni 2022 in L.________(Ortschaft) und in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen verurteilt wurde zu einer Busse von CHF 200.00 II. C.________ sei freizusprechen: von der Anschuldigung des Raubs, angeblich begangen am 11. Juni 2022, ca. 17:45 Uhr in F.________(Ortschaft) gemeinsam mit A.________ z.N. von E.________