2. Es seien die weiteren Verfügungen von Amtes wegen zu treffen, insbesondere sei das Honorar der amtlichen Verteidigung zu bestimmen. 4.3 Beschuldigter 2 Rechtsanwalt D.________ stellte namens und im Auftrag des Beschuldigten 2 folgende Anträge (pag. 941 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als dass C.________ schuldig gesprochen wurde