gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche und in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Der Vollzug sei aufzuschieben und die Probezeit auf 4 Jahre festzusetzen. Dies unter Anrechnung der Polizei- und Untersuchungshaft. 2. zu einer Geldstrafe von 0 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 0.00. 3. Auf die Anordnung einer Landesverweisung sei zu verzichten. III. 1. Die Kosten für das Verfahren vor oberer Instanz seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.