zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, unter Gewährung des teilbedingten Strafvollzugs, wobei 6 Monate zu vollziehen seien (unter Anrechnung der vorläufigen Festnahme im Umfang von 1 Tag) und für eine Teilstrafe von 6 Monaten der Vollzug unter Festsetzung einer Probezeit von 3 Jahren aufzuschieben sei; als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland PEN 24 336 vom 8. November 2024; 2. zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr gemäss Art. 21 VKD). C. Verfügungen