Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 2. Juni 2023 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. C.________ schuldig erklärt wurde der Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 14. Juni 2022 in L.________(Ortschaft); 2. C.________ in Anwendung des Art. 106 StGB und Art. 19a Abs. 1 BetmG verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen: 2 Tage); 3. Das beschlagnahmte Klappmesser Smith & Wesson, schwarz (KT-Ass.-Nr. 003) von C.________ zur Vernichtung eingezogen wurde (Art. 69 StGB).