Art. 40, 41, 42, 47, 49 Abs. 1, 51, 66a Abs. 1 lit. b und c, 134, 140 Ziff. 1 StGB Art. 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten, unter Anrechnung der vorläufigen Festnahme im Umfang von einem Tag und der Untersuchungshaft um Umfang von 21 Tagen; 2. zu einer Landesverweisung von 6 Jahren; 3. zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr gemäss Art. 21 VKD). B. C.________ I.