mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 10. September 2021 für eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je CHF 100.00 gewährte bedingte Vollzug und der mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 24. März 2022 für eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je CHF 110.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen, die Probezeit um 1 Jahr verlängert, A.________ verwarnt und die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren A.________ auferlegt wurden. II. A.________ sei gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziff. I. 1.1. und I. 1.2. hiervor in Anwendung der