4. Anträge der Parteien 4.1 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 937 ff.; Hervorhebungen im Original): A. A.________ I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 2. Juni 2023 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ schuldig erklärt wurde