C.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung an Rechtsanwältin M.________ von CHF 2’538.05 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). III. 1. Das beschlagnahmte Klappmesser Smith&Wesson, schwarz (KT-Ass.-Nr. 003) von C.________ wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 2. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e i.V.m. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).