Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 7’219.10. II. 1. Der durch die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mit Urteil vom 10.09.2021 für eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu CHF 100.00 gewährte bedingte Strafvollzug wird nicht widerrufen. 2. Der durch die Staatsanwaltschaft Oberland mit Urteil vom 23.03.2022 für eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu CHF 110.00 gewährten bedingte Strafvollzug wird nicht widerrufen. Die Probezeit wird um 1 Jahr verlängert. 3. A.________ wird verwarnt.