5. Zu den anteilmässigen Verfahrenskosten (2/3), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3'066.65 und Auslagen CHF 1'919.45 der Staatsanwaltschaft Oberland, der Gebühr für den Auftritt der Staatsanwaltschaft vor Gericht von CHF 500.00, den Gebühren des regionalen Zwangsmassnahmengerichts von CHF 400.00, den Gebühren des Regionalgerichts Oberland von CHF 2’133.00, insgesamt bestimmt auf CHF 8'019.10. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: