3 Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. Die vorläufige Festnahme von einem Tag und die Untersuchungshaft im Umfang von 21 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 13'200.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 7 Tage festgesetzt. 4. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet.