Der von Rechtsanwalt B.________ gemäss Positionsauflistung geltend gemachte Gesamtaufwand von 14.43 Stunden wird als gerade noch angemessen erachtet (amtliche Akten SK, pag. 80 f.). Die aufgeführten Auslagen geben – bis auf die geltend gemachten Kopien, welche gemäss Ziff. 3.4 Bst. d des Kreisschreibens Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern vom 21. Januar 2022 mit 40 Rappen pro Kopie entschädigt werden – zu keinen Bemerkungen Anlass. Rechtsanwalt B.________ wird für die amtliche Vertretung des Beschwerdeführers somit eine Entschädigung von insgesamt CHF 3'187.40 (Honorar CHF 2'886.00; Auslagen CHF 73.50;