So kann die Täterpersönlichkeit etwa verbessert werden, wenn sich der Beschwerdeführer mit Suchverhalten auseinandersetzt und Verhaltensweisen erlernt, um einen erneuten Betäubungsmittelkonsum zu verhindern. Dies steht auch im Einklang mit den Ausführungen im Bericht über die Tatbearbeitungsgespräche vom 28. September 2023, wonach im Gespräch der Eindruck entstanden sei, dass sich der Beschwerdeführer noch nicht vertieft mit seiner Suchtproblematik befasst und keine nachhaltigen Strategien entwickelt habe, um mit «Craving-Momenten» umzugehen (amtliche Akten SK, pag. 62 in fine).