19 (Urteil des Bundesgerichts 6B_1164/2013 vom 14. April 2014 E. 1.9; vgl. zum Ganzen: KOLLER, a.a.O., N. 16 zu Art. 86 StGB). Im umgekehrten Fall (doppelt positive Legalprognose) wird die bedingte Entlassung dagegen zu gewähren sein (KOLLER, a.a.O., N. 16 zu Art. 86 StGB). Bei Ausländern, die die Schweiz nach dem Strafvollzug zu verlassen haben, darf der Umstand, dass Kontrollmöglichkeiten für Weisungen und Bewährungshilfe im Ausland fehlen, für die Legalprognose berücksichtigt werden.