17 aufgrund der Verurteilung des Beschwerdeführers wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens, Aussetzung und mehrfacher Freiheitsberaubung zum Nachteil von E.________ und F.________ erheblich belastet (Strafregisterauszug, S. 4 und 6). Zudem konsumierte auch die Kindsmutter selbst Betäubungsmittel, war in Haft und wurde zu einer (bedingten) Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt (amtliche Akten BVD, pag. 208, pag. 456).