Die gleichen Zukunftspläne äusserte der Beschwerdeführer auch im vorinstanzlichen Verfahren (amtliche Akten SID, Beschwerde vom 23. Mai 2023 [pag. 17]), wobei ihm aber gemäss den zwischenzeitlich erfolgten Tatbearbeitungsgesprächen im Zeitraum vom 22. Juni 2023 bis 17. August 2023 seine Cousins helfen würden, im Raum L.________ eine Arbeit zu finden und sein Vater ihm eine Wohnung vermitteln werde (amtliche Akten SK, pag. 63). Die Frage der Wohn- und Arbeitssituation scheint damit offenbar noch nicht geklärt zu sein, zumal aufgrund der räumlichen Distanz nicht anzunehmen ist, der Beschwerdeführer werde in H._____