15 lung bzw. Einschätzung derselben – soweit vorhanden – insbesondere auch frühere Ereignisse und Besonderheiten in der bisherigen Tätergeschichte (als sachliche Anhaltspunkte) mitberücksichtigt werden müssen. 21.2 Der Beschwerdeführer wird nach dem Strafvollzug aufgrund der mit Urteil vom 6. Juli 2022 ausgesprochenen Landesverweisung die Schweiz verlassen müssen (amtliche Akten BVD, pag.