amtliche Akten SK, pag. 61 ff.), an welchen der Beschwerdeführer aktiv mitwirkte (vgl. amtliche Akten SK, pag. 61). Indem die Vorinstanz das Kriterium des deliktischen und übrigen Verhaltens aber insgesamt als eher positiv einschätzte, hat sie dem guten Vollzugsverhalten des Beschwerdeführers – entgegen seiner gegenteiligen Ansicht – hinreichend Rechnung getragen. 21. Zu erwartende Lebensverhältnisse 21.1 Vorab ist festzuhalten, dass eine Einschätzung der zu erwartenden Lebensverhältnisse zwangsläufig (als Prognose) stets eine Mutmassung bleibt und zur Beurtei-