_ vom 6. März 2023 weiter entnehmen, dass seine Einzelzelle stets ordentlich und sauber sei. Der Beschwerdeführer arbeite seit dem 18. März 2022 in der Bäckerei und werde dort als lernwilliger, motivierter, sehr freundlicher und pünktlicher Mitarbeiter erlebt. Gesamthaft können seine Leistungen als gut erfüllt bewertet werden. Die Anforderungen bezüglich Arbeitsqualität, Arbeitsleistung und Umgang mit Ressourcen erfülle er gut bis sehr gut. Er verfüge über keine Fachkenntnisse aus diesem Bereich, sei aber stetig bemüht, sich neue Kenntnisse anzueignen. Der Beschwerdeführer engagiere sich zudem sehr für ein gutes Ergebnis.