14 Eingewiesenen integriert. Er komme in allen Abteilungen gut zurecht und könne problemlos akzeptieren, wenn ihm ein Wunsch abgelehnt werde. Gegen den Beschwerdeführer habe im Berichtszeitraum nie disziplinarisch vorgegangen werden müssen. Hinsichtlich der Wohn- und Arbeitssituation lässt sich dem Führungsbericht der JVA G.________ vom 6. März 2023 weiter entnehmen, dass seine Einzelzelle stets ordentlich und sauber sei.