Zudem wurde seitens der JVA G.________ mit Schreiben vom 6. März 2023 (pag. 536 ff.) berichtet, dass der Beschwerdeführer einen guten Umgang mit Mitarbeitenden und anderen eingewiesenen Personen zeige. Er zeige sich höflich, anständig, respektvoll und befolge Anweisungen anstandslos. Er sei zudem pünktlich und zuverlässig. Bisher sei es zu keinen Konfliktsituationen auf der Etage gekommen. Weiter sei er durch seine freundliche und offene Art gut in der Gruppe der