positiv durch seine Abstinenz und sein regelkonformes Verhalten zeigte, in Freiheit aber wieder sowohl hinsichtlich der Delinquenz als auch des Konsums rückfällig wurde und nicht fähig war, sich an Termine und Abmachungen zu halten, wodurch er ein problematisches Mass an Gleichgültigkeit gegenüber Behörden und deren Anordnung zeigte (vgl. Ziff. 18.3 oben). Entsprechend kann auch aus der aktuellen Abstinenz und den problemlos verlaufenden überwachten Urlauben nicht auf einen positiven Wandel geschlossen werden.