Entsprechend wurde auch im Bericht über die Tataufarbeitungsgespräche ausgeführt, dass der Eindruck entstanden sei, der Beschwerdeführer habe sich noch nicht vertieft mit seiner Suchtproblematik befasst und keine nachhaltigen Strategien entwickelt, um mit «Craving-Momenten» umzugehen (amtliche Akten SK, pag. 62). Mit Blick auf die unbehandelte Suchtproblematik und der damit zusammenhängenden Delinquenz besteht somit nach wie vor ein Rückfallrisiko. Entgegen dem Beschwerdeführer konnten ihn zudem bislang auch nicht seine gesundheitlichen Probleme vom Betäubungsmittelkonsum abhalten.