18.4 oben). Seinem aufrichtigen Wunsch, drogenfrei zu leben, kann daher kein entscheidendes Gewicht beigemessen werden, zumal die empfohlene therapeutische Behandlung zur Verbesserung der Legalprognose bislang nicht (ausreichend) umgesetzt werden konnte, so dass sich daraus kein Wandel zum Besseren ableiten lässt. Entsprechend wurde auch im Bericht über die Tataufarbeitungsgespräche ausgeführt, dass der Eindruck entstanden sei, der Beschwerdeführer habe sich noch nicht vertieft mit seiner Suchtproblematik befasst und keine nachhaltigen Strategien entwickelt, um mit «Craving-Momenten» umzugehen (amtliche Akten SK, pag. 62).