Insbesondere bezog er seine Bekundung, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen und die Aussage, dass es ihm bewusst sei, Unrecht getan zu haben, auf seinen Drogenkonsum und die Gewaltdelikte gegenüber seiner Ex-Partnerin. Die Einsicht dürfte sich daher in erster Linie auf die durch seine Straffälligkeit verursachten Konsequenzen für sich selbst und seine Familie beziehen. Aufgrund des Zusammenhangs zwischen der Delinquenz und dem Betäubungsmittelkonsum stellt die Entwicklung der Suchtproblematik ein gewichtiges Kriterium bei der Täterpersönlichkeit dar.