12 fen, glaubwürdig und nachvollziehbar von sich und seinen Delikten erzählt. Kritischen Fragen sei er nicht ausgewichen (amtliche Akten SK, pag. 61 ff.). 19.8 In Betrachtung dieser Zusammenstellung ist zunächst in Übereinstimmung mit der Vorinstanz festzuhalten, dass Anhaltspunkte für den Beginn eines persönlichen Wandels zum Besseren beim Beschwerdeführer feststellbar sind. Er setzte sich vertieft mit seiner Vergangenheit auseinander. Weiter bekundete er mehrmals seine Reue und ist darum bemüht, sein Leben nach der Entlassung vorzubereiten.