Es sei der Eindruck entstanden, dass er Verantwortung für sich und sein Handeln übernehme. Heute könne er nicht mehr nachvollziehen, wie ignorant er gewesen sei und auch seinen Kindern durch seinen Drogenkonsum Leid zugefügt habe. Sein damaliges Verhalten habe er in den Gesprächen mehrmals als «dégoûtant» bezeichnet. Im Gespräch sei der Eindruck entstanden, dass sich der Beschwerdeführer noch nicht vertieft mit seiner Suchtproblematik befasst und keine nachhaltigen Strategien entwickelt habe, um mit «Craving-Momenten» umzugehen.