Hervorzuheben sei, dass sich der Beschwerdeführer gemäss seinen Angaben nach der Untersuchungshaft freiwillig in eine Gruppentherapie für Männer mit häuslicher Gewalt begeben und zudem mit seiner Ex- Partnerin eine Paartherapie besucht habe, um zu verstehen, wie es zu dieser häuslichen Gewalt gekommen sei. Im Gespräch habe der Beschwerdeführer vertieft und offen von seinen Themen erzählt. Seine Ausführungen seien gut nachvollziehbar und reflektiert gewesen. Es sei der Eindruck entstanden, dass er Verantwortung für sich und sein Handeln übernehme.