Wie sich die Beziehungsdynamik zur Mutter seiner Kinder auszeichne, könne nicht beurteilt werden (amtliche Akten BVD, pag. 550). 19.7 Schliesslich geht aus dem Bericht über die Tataufarbeitungsgespräche vom 28. September 2023 insbesondere hervor, dass der Beschwerdeführer in den Gesprächen offen und glaubwürdig erzählt habe. Auch sein Wunsch und Wille zu einem drogen- und deliktfreien Leben sei spürbar gewesen und wirke glaubwürdig. Er habe deutlich gemacht, sich bewusst zu sein, dass er Unrecht getan habe. Eigentlich sei er ein friedlicher Typ. So habe er sich während seiner Schule nie mit Kollegen geprügelt.