Mit seinem Arbeitsgeld auf dem Freikonto gehe er sparsam um. Der Beschwerdeführer scheine über ein unterstützendes familiäres Beziehungsnetz zu verfügen. Er stehe im engen und regelmässigen Kontakt mit seiner Familie und auch mit seinen Kindern sowie der Mutter seiner Kinder. Der Beschwerdeführer habe bereits eine Idee, was er nach seinem Gefängnisaufenthalt machen möchte. Im eng strukturierten Rahmen des geschlossenen Strafvollzugs werde der Beschwerdeführer als freundlicher, humorvoller, offener und umgänglicher Gefangener erlebt. Er befolge Regeln und Anweisungen und verhalte sich stets korrekt gegenüber Dritten.