bzw. vom 15. März 2023 (amtliche Akten BVD, pag. 550 ff.) sowie im Bericht über die Tatbearbeitungsgespräche vom 28. September 2023 (amtliche Akten SK, pag. 61 ff.) dokumentiert. 19.5 Zunächst wurde im Führungsbericht der JVA G.________ vom 6. März 2023 ausgeführt, dass der Beschwerdeführer keine störungs- und deliktorientierte Therapie besuche und zurzeit keine Wiedergutmachung leiste. Aktuell nehme er das Bildungsangebot des Bereichs Bildung, Sport und Freizeit nicht wahr.