Er habe viel über seine Taten nachdenken können. Er habe seinen Opfern und seinen Nahestehenden Unrecht angetan und die Verantwortung für seine Taten übernommen (amtliche Akten BVD, pag. 540). Auf die Fragen, was er hinsichtlich Deliktsaufarbeitung («le travail personnel sur le délit») und Wiedergutmachung unternommen habe und welche Vorkehrungen er getroffen habe, um einen Rückfall zu vermeiden, gab der Beschwerdeführer an, dass er während seiner Inhaftierung gearbeitet habe. Zudem habe er seinen Drogen- und Zigarettenkonsum beendet und seine neue Passion, den Sport, entdeckt, welchen er täglich zwei Stunden praktiziere.