Vollzugs der JVA G.________ noch intensiver an der Suchtthematik zu arbeiten und eine delikt- und störungsorientierte Therapie anzustreben (amtliche Akten BVD, pag. 550). 19.2 Gleichzeitig ist auch die Einstellung des Beschwerdeführers zu seinen Straftaten und zu seinem Betäubungsmittelkonsum zu berücksichtigen. Diesbezüglich geht aus dem Urteil des Obergerichts vom 6. Juli 2022 hervor, dass er bis zum Berufungsverfahren keinerlei Einsicht in die Schwere seiner Taten zeigte. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung habe zwar aufrichtig erscheinendes Bedauern festgestellt werden können.