Zudem wurde in der Beurteilung dargelegt, dass das Rückfallrisiko eindeutig im Zusammenhang mit seiner Sucht stehe und insbesondere das Risiko, dass der Beschwerdeführer wieder im Bereich der Betäubungsmitteldelinquenz straffällig werde, als hoch erachtet werde (amtliche Akten BVD, pag. 389). Entsprechend wurde eine therapeutische Behandlung des Suchtproblems empfohlen, um das Rückfallrisiko dauerhaft zu verringern (amtliche Akten BVD, pag. 391). Gestützt auf diese Beurteilung empfahlen auch der Bereichsleiter und die Sozialarbeiterin des interdisziplinären Vollzugs der JVA G.