7 war, sich über einen längeren Zeitraum gesetzeskonform zu verhalten. Auch die zahlreichen Gefängnisaufenthalte (Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen und Untersuchungshaft) und die Unterstützung durch die Bewährungshilfe konnten beim Beschwerdeführer keinen positiven, sondern letztlich nur einen negativen Wandel bewirken, indem er seine Deliktstätigkeit noch intensivierte.