im Zeitraum vom 30. November 2013 bis 15. August 2016) zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren und zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 verurteilt (amtliche Akten BVD, pag. 151 ff., Strafregisterauszug, S. 3 ff.). Schliesslich ist die diesem Verfahren zugrundeliegende Verurteilung vom Obergericht des Kantons Bern vom 6. Juli 2022 im Strafregister verzeichnet (vgl. Ziff. 1. oben sowie Strafregister, S. 5 f.). Der Beschwerdeführer befand sich aufgrund dieses Verfahrens vom 18. August 2019 bis 21. Januar 2020 in Untersuchungshaft (amtliche Akten BVD, pag. 172 ff., pag.