6 ter anderem gestützt auf die positiven Rückmeldungen hinsichtlich seines Vollzugsverhaltens per 14. Februar 2016 bedingt entlassen, wobei für die Dauer der Probezeit Bewährungshilfe angeordnet wurde (amtliche Akten BVD, pag. 83, pag. 85 f., pag. 88 ff., Strafregisterauszug, S. 3). Weil sich der Beschwerdeführer wiederholt nicht an Terminvereinbarungen hielt und teilweise nicht auf Kontaktversuche reagierte, erstatteten die BVD Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Berner Ju- ra-Seeland (amtliche Akten BVD, pag. 102 ff., pag. 116 ff.).