80, pag. 80e), bevor ihm dann per 21. Oktober 2015 der Vollzug in Form der Halbgefangenschaft im Regionalgefängnis D.________ gewährt wurde (amtliche Akten BVD, pag. 80 ff., pag. 80h). Die gewährte Halbgefangenschaft musste bereits per 28. Oktober 2015 aufgrund des Verhaltens des Beschwerdeführers (verspätete Ankunft im Gefängnis, Alkoholkonsum, Nichterscheinen bei der Arbeit und im Gefängnis) widerrufen werden (amtliche Akten BVD, pag. 80k, pag. 80m, pag. 80o ff.).