Der Vollständigkeit halber ist dazu zusammenfassend und in Ergänzung bzw. Wiederholung der vorinstanzlichen Erwägungen Folgendes festzuhalten: Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 22. Mai 2014 wurde der Beschwerdeführer wegen diversen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie wegen Diebstahls, Urkundenfälschung und Betäubungsmittelkonsumwiderhandlungen (alles begangen im Zeitraum vom 15. April 2013 bis 2. April 2014) zu einer (unbedingten) Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 130.00 und einer Übertretungsbusse von CHF 700.00 verurteilt