Die Vorinstanz habe nicht dargetan, weshalb die Vermutung einer guten Prognose umgestossen werden solle, weshalb dem Beschwerdeführer die bedingte Entlassung zu gewähren sei (pag. 14). 17.4 Auf die einzelnen Argumente wird im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen zur Legal- und Differenzialprognose direkt eingegangen. Betreffend die theoretischen Ausführungen zu den einzelnen Prognosekriterien, zur Gesamtwürdigung und zur Differenzialprognose kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz