9. Der Beschwerdeführer replizierte am 13. Dezember 2023; er hielt – mit ergänzenden Ausführungen – an seinen Anträgen und Ausführungen vollumfänglich fest. Gleichzeitig stellte er den Beweisantrag, es seien aktuelle Berichte über die Tataufarbeitungsgespräche sowie aktuelle Vollzugsberichte einzuholen (amtliche Akten SK, pag. 53 ff.). Am 14. Dezember 2023 reichte der Beschwerdeführer (unaufgefordert) den Bericht vom 28. September 2023 über die durchgeführten Tatbearbeitungsgespräche zu den Akten und nahm dazu Stellung (amtliche Akten SK, pag. 59 ff.).