Zum Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als unentgeltlicher Rechtsvertreter enthielt sie sich eines Antrags (amtliche Akten SK, pag. 43 ff.). 8. Mit Verfügung vom 9. November 2023 gab die Verfahrensleitung der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme (amtliche Akten SK, pag. 46 f.). Mit Schreiben vom 21. November 2023 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft mit Verweis auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid und in der Stellungnahme der Vorinstanz die kostenfällige Abweisung der Beschwerde (amtliche Akten SK, pag. 49).