2 6. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer, nach wie vor vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 13. Oktober 2023 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern mit dem Begehren um Aufhebung des angefochtenen Entscheids und um bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Gleichzeitig ersuchte der Beschwerdeführer um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung für das oberinstanzliche Verfahren (amtliche Akten 1. Strafkammer [nachfolgend SK], pag. 1 ff.).